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Hygienekonzept der Grundschule Süderlügum im Schuljahr 2020/21


…bei einem Inzidenzwert größer 50 pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen.


Um einen regelmäßigen Präsenzunterricht zu ermöglichen und alle Familien bestmöglich zu schützen, sind alle an Schule Beteiligten angehalten, sich an die nachfolgenden Regeln zu halten

  1. Zur Körperkontaktvermeidung gibt es geregelte Ankunfts- und Abschlusswege und Markierungen für die einzelnen Klassen, sowie zusätzliches Aufsichtspersonal. Beim Betreten des Schulgebäudes wird das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes von einer Lehrkraft kontrolliert.
  2. Die Klassenleitungen weisen auf Kontakteinschränkungen und Hygieneregeln hin. Sie erfragen täglich, ob sich die Kinder gesund fühlen. Insbesondere das Händewaschen nach Betreten des Klassenraumes, nach Toilettennutzung , nach der Pause und vor dem Essen wird beachtet. Sie achten für die Dauer des Schulbesuches auf die Konstanz der Gruppe, die auch in den Pausen, Bestand hat. Persönliche Gegenstände (Frühstück, etc.) bleiben am Platz. Mehrmals tägliches Querlüften wird praktiziert.
  3. Den Klassen werden feste Pausenbereiche und -zeiten zugewiesen. Jede Klasse erhält für sich eine Kiste mit Pausenspielgeräten.
  4. Ausgewiesene Klassenwege und Hinweisschilder zur Abstandsregel, sowie eine Toilettenampel sorgen für möglichst wenig Kontakte im Haus.
  5. Es besteht laut Ministerium die Pflicht für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Fluren, vor dem Schulgebäude, im Wartebereich für den Schülertransport, auf den Toiletten und im Unterricht. Immer wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht gewährleistet werden kann, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich, daher auch in den Pausen. Die Schule hält stets Einwegmasken als Ersatz bereit. Die Klassen- und Kursleitungen sorgen im Laufe des Schulvor- und Nachmittages dafür, dass es regelmäßige Zeiten zum ‚Durchatmen‘ ohne Maske unter Einhaltung des Mindestabstandes gibt. Die Zeitplanung hierfür liegt in ihrer Verantwortung.
  6. Die Einrichtung der Schule wird jeden Tag gründlich gereinigt und desinfiziert. Die Schule hält ausreichend Handwaschlotion, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel bereit.
  7. Der Unterricht findet laut Stundenplan statt. Die Lehrkräfte dürfen in allen Lerngruppen unterrichten. Sport kann klassenweise als Bewegungszeit in den Außenanlagen oder in den Turnhallen stattfinden. Sofern ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet werden kann, ist die Verpflichtung zum Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes aufgehoben und nach den Richtlinien für den Sportunterricht zu verfahren. Die Umkleidebereiche sind den Klassen zugeordnet. Auch hier wird der Mund-Nasenschutz getragen. Nach Hallennutzung wird quergelüftet.
  8. Die Eltern lassen ihre Kinder zu Hause, wenn Krankheitssymptome auftreten, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Zusammenhang stehen könnten. Sollten Kinder oder Mitglieder des Haushalts zur Risikogruppe gehören und Kinder daher nicht am Unterricht teilnehmen bzw. erkranken, sollen Eltern zur Klassenleitung/Schule Kontakt aufnehmen.
  9. Lehrkräfte, die sich einer Risikogruppe zugehörig sehen und nicht zu schulischen Präsenzveranstaltungen herangezogen werden wollen, müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses bildet die Grundlage einer arbeitsmedizinischen Überprüfung durch den betriebsärztlichen Dienst (Erlass vom 28.05.20).
  10. Gäste melden sich sofort nach Betreten des Gebäudes im Sekretariat. Dort müssen sie ihre Kontaktdaten hinterlegen.
  11. Die Grundschule Süderlügum setzt gewissenhaft alle Bestimmungen des Ministeriums um, damit für die gesundheitliche Sicherheit aller Personen Sorge getragen ist.

04.11.2020
Meike Kosbü-Hermann
Schulleitung

Helen Krakow
Hygienebeauftragte